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Schriftliche Anfrage 2024/167

Einsammlung von abgestellten Velos auf öffentlichen Veloabstellplätzen durch ERZ, bestehende Rechtsgrundlagen, Anzahl eingezogener Velos, Kriterien für die Auswahl der Institutionen, denen die Velos gespendet werden und Koordination mit der Stadtpolizei im Rahmen der Diebstahlanzeigen sowie Massnahmen zur Sicherstellung der Kommunikation über die bestehende Regelung

Velos, die länger als 30 Tage auf öffentlichem Grund bzw. öffentlichen Veloabstellplätzen stehen, werden von ERZ eingesammelt und für 90 Tage gelagert, bevor sie gespendet werden. Diese Regelung betrifft nicht nur defekte Velos, sondern auch fahrtaugliche. Viele Velobesitzerinnen und -besitzer sind sich dieser Regelung aber nicht bewusst, und machen bei der Polizei eine Diebstahlanzeige. Wenn überhaupt, finden sie eher zufällig heraus, dass ERZ die Velos eingesammelt hat und diese gegen eine Gebühr von CHF 50 ausgelöst werden können. Auf der Website der Stadt Zürich werden sie aufgefordert nach Ablauf der Abholfrist eine Diebstahlanzeige einzureichen. 2005 und 2006 sind bereits zwei schriftliche Anfragen dazu eingereicht worden (GR Nr. 2005/248 und GR Nr. 2006/450). Das Problem scheint aber offensichtlich auch nach fast 20 Jahren in gleichem Masse weiter zu bestehen.

In diesem Zusammenhang bitten wir den Stadtrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Was sind die mit dem Einziehen der Velos durch ERZ verbundenen Rechtsgrundlagen?

2. Wie viele Velos pro Jahr werden von ERZ eingezogen?

3. Wie viele von den eingezogenen Velos stammen von ausdrücklich beschilderten Parkverboten (z. 8. bei den Abgängen zum Bahnhof/ ShopVille) oder von den 48hBeschränkungen (Bhf. Hardbrücke)?

4. In welchem Zustand sind die eingezogenen Velos?

5. Welche Kriterien wendet ERZ an, um festzustellen, dass die Velos nicht bewegt worden sind?

6. Wem werden die nicht-abgeholten Velos gespendet? Nach welchen Kriterien werden die Institutionen ausgewählt, die die Velos gespendet bekommen?

7. Werden die Velos vod den Empfängern der Spenden verkauft? Falls ja, welcher Zweck wird mit dem Erlös finanziert?

8. Ist die Aufforderung zur Diebstahlanzeige rechtlich vertretbar, da die Velos ja nicht gestohlen wurden, sondern von ERZ eingezogen worden sind?

9. Wie wird sichergestellt, dass Velobesitzerinnen und -besitzer erfahren, dass ihr Velo eingezogen worden ist und gegen Gebühr abgeholt werden können?

1 0. Wie koordiniert sich ERZ mit der Stadtpolizei bei Diebstahlanzeigen in Bezug auf die eingezogenen Velos? Werden Velobesitzerinnen von der Polizei darauf hingewiesen, dass es auch sein könnte, dass das Velo nicht gestohlen, sondern von ERZ eingezogen wurde?

11. Wie stellt ERZ sicher, dass die Velobesitzerinnen und -besitzer flächendeckend von dieser Regelung Kenntnis haben?

12. Gibt es neben Velos noch weitere Transportmittel von ERZ eingezogen werden wie bspw. E-Trottinets, etc.?

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